Lenkberechtigung Klasse B - Code 111
Voraussetzung:
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mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
(und keine Probezeit mehr)
Ausbildung:
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Theorie keine vorgeschrieben, 6 UE Praxis
Prüfung:
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keine Theorieprüfung keine Praxisprüfung, nur Absolvieren aller Übungen
Fahrberechtigung für:
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Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis zu 125 cm³
höchstens 11 kW (15 PS)
max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)
Aufstieg von Code 111 auf A1:
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nach 2 Jahren ununterbrochenem Besitz des Code 111 werden 6 UE Praxis für den Erwerb der Klasse A 1 angerechnet.
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Bei A2 oder A wird der Code 111 nicht angerechnet
Code 111 gilt nur in Österreich