Ziehen von Anhängern: Klasse B
leichter Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht):
  • Der Anhänger muss nicht gebremst sein
  • Geschwindigkeiten:
    • Ortsgebiet: 50 km/h
    • Freilandstraße: 100 km/h
    • Autostraße: 100 km/h
    • Autobahn: 100 km/h
  • Gewichtsverhältnis: das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeugs muss mehr als doppelt so groß sein wie das momentane Gesamtgewicht (Eigengewicht + Beladung) des Anhängers
  • Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte darf maximal 4.250 kg betragen (3.500 kg Zugfahrzeug, 750 kg Anhänger)
schwerer Anhänger (über 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht):
  • Der Anhänger muss gebremst sein
  • Geschwindigkeiten:
    • Ortsgebiet: 50 km/h
    • Freilandstraße: 80 km/h
    • Autostraße: 100 km/h
    • Autobahn: 100 km/h
  • beide höchstzulässigen Gesamtmassen zusammen höchstens 3.500 kg
Ziehen von Anhängern: Code 96
  • Ab 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht muss der Anhänger gebremst sein
  • Geschwindigkeiten:
    • Ortsgebiet: 50 km/h
    • Freilandstraße: 70 km/h
    • Autostraße: 80 km/h
    • Autobahn: 80 km/h
  • Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte darf maximal 4.250 kg betragen
  • Ausbildung: 3 Unterrichtseinheiten Theorie, 4 Unterrichtseinheiten Praxis
  • Keine Theorieprüfung, keine Fahrprüfung
  • Mit der Ausbildungsbestätigung der Fahrschule und 1 EU-Passfoto zur BH, um Code 96 eintragen zu lassen
  • Kein Mindestalter, keine Mindestbesitzzeit der Lenkberechtigung Klasse B, d. h. die Ausbildung für den Code 96 kann schon im Rahmen der L17-Ausbildung absolviert werden
Ziehen von Anhängern: BE
  • Ab 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht muss der Anhänger gebremst sein
  • Geschwindigkeiten:
    • Ortsgebiet: 50 km/h
    • Freilandstraße: 70 km/h
    • Autostraße: 80 km/h
    • Autobahn: 80 km/h
  • Gewichtsverhältnis: das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht + Beladung) des Anhängers darf das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Die höchstzulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden (Zulassungsschein).
  • Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) darf maximal 7.000 kg betragen
  • Ausbildung: 3 Unterrichtseinheiten Theorie, 4 Unterrichtseinheiten Praxis
  • Führerscheinuntersuchung ist erforderlich
  • Theorieprüfung
  • Fahrprüfung
Ziehen von Anhängern: BE erleichtert:
  • Besitz von B+F für mind. 3 Jahre + Praxisnachweis, dass schwere Anhänger gezogen wurden
  • 2 Unterrichtseinheiten Praxis
  • Fahrprüfung
  • Keine Führerscheinuntersuchung erforderlich

Bei geländegängigen Fahrzeugen - Zulassungsschein beachten!
(Rubrik „J“: Fahrzeugklasse/Art: M1g, N1g) - darf das momentane Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs nicht überschreiten!

Bitte beachten Sie bei allen Anhängern:
Die in den Zulassungsscheinen eingetragenen höchstzulässigen Lasten (Anhängelast, Stützlast/Sattellast, Achslasten) dürfen nicht überschritten werden!