Ziehen von Anhängern: Klasse B
leichter Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht):
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Der Anhänger muss nicht gebremst sein
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Geschwindigkeiten:
- Ortsgebiet: 50 km/h
- Freilandstraße: 100 km/h
- Autostraße: 100 km/h
- Autobahn: 100 km/h
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Gewichtsverhältnis: das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeugs muss mehr als doppelt so groß sein wie das momentane Gesamtgewicht (Eigengewicht + Beladung) des Anhängers
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Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte darf maximal 4.250 kg betragen (3.500 kg Zugfahrzeug, 750 kg Anhänger)
schwerer Anhänger (über 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht):
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Der Anhänger muss gebremst sein
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Geschwindigkeiten:
- Ortsgebiet: 50 km/h
- Freilandstraße: 80 km/h
- Autostraße: 100 km/h
- Autobahn: 100 km/h
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beide höchstzulässigen Gesamtmassen zusammen höchstens 3.500 kg
Ziehen von Anhängern: Code 96
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Ab 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht muss der Anhänger gebremst sein
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Geschwindigkeiten:
- Ortsgebiet: 50 km/h
- Freilandstraße: 70 km/h
- Autostraße: 80 km/h
- Autobahn: 80 km/h
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Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte darf maximal 4.250 kg betragen
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Ausbildung: 3 Unterrichtseinheiten Theorie, 4 Unterrichtseinheiten Praxis
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Keine Theorieprüfung, keine Fahrprüfung
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Mit der Ausbildungsbestätigung der Fahrschule und 1 EU-Passfoto zur BH, um Code 96 eintragen zu lassen
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Kein Mindestalter, keine Mindestbesitzzeit der Lenkberechtigung Klasse B, d. h. die Ausbildung für den Code 96 kann schon im Rahmen der L17-Ausbildung absolviert werden
Ziehen von Anhängern: BE
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Ab 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht muss der Anhänger gebremst sein
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Geschwindigkeiten:
- Ortsgebiet: 50 km/h
- Freilandstraße: 70 km/h
- Autostraße: 80 km/h
- Autobahn: 80 km/h
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Gewichtsverhältnis: das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht + Beladung) des Anhängers darf das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Die höchstzulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden (Zulassungsschein).
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Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) darf maximal 7.000 kg betragen
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Ausbildung: 3 Unterrichtseinheiten Theorie, 4 Unterrichtseinheiten Praxis
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Führerscheinuntersuchung ist erforderlich
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Theorieprüfung
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Fahrprüfung
Ziehen von Anhängern: BE erleichtert:
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Besitz von B+F für mind. 3 Jahre + Praxisnachweis, dass schwere Anhänger gezogen wurden
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2 Unterrichtseinheiten Praxis
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Fahrprüfung
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Keine Führerscheinuntersuchung erforderlich
Bei geländegängigen Fahrzeugen - Zulassungsschein beachten!
(Rubrik „J“: Fahrzeugklasse/Art: M1g, N1g) - darf das momentane Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs nicht überschreiten!
Bitte beachten Sie bei allen Anhängern:
Die in den Zulassungsscheinen eingetragenen höchstzulässigen Lasten (Anhängelast, Stützlast/Sattellast, Achslasten) dürfen nicht überschritten werden!