Lenkberechtigung A1
Ausbildungsbeginn:
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frühestens mit 15 ½ Jahren
Praktische Prüfung:
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frühestens am 16. Geburtstag
Ausbildung:
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6 UE Theorie Klasse A / 20 UE Grundwissen B (nur bei Ersterteilung)
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14 UE Praxis
Fahrberechtigung für:
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Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis zu 125 cm³
höchstens 11 kW (15 PS)
max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)
Mehrphasenausbildung:
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Fahrsicherheitstraining innerhalb von 2-12 Monaten und Perfektionsfahrt innerhalb von 4-14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung
Aufstieg von A1 auf A2:
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frühestens 2 Jahre nach Erwerb von A1 und Absolvierung der Mehrphasenausbildung entweder: 7 UE Praxisausbildung oder: praktische Prüfung A2 (Fahrschule empfiehlt mind. 2 Fstd.)
Aufstieg von A1 auf A nicht möglich!
Aufstieg von A2 auf A:
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frühestens 2 Jahre nach Erwerb von A2 und Absolvierung der Mehrphasenausbildung entweder: 7 UE Praxisausbildung oder: praktische Prüfung A (Fahrschule empfiehlt mind. 2 Fstd.)