Lenkberechtigung A1
Ausbildungsbeginn:
  • frühestens mit 15 ½ Jahren
Theoretische Prüfung:
  • nach dem Theoriekurs
Praktische Prüfung:
  • frühestens am 16. Geburtstag
Ausbildung:
  • 6 UE Theorie Klasse A / 20 UE Grundwissen B (nur bei Ersterteilung)
  • 14 UE Praxis
Fahrberechtigung für:
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis zu 125 cm³
    höchstens 11 kW (15 PS)
    max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
    und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)
Mehrphasenausbildung:
  • Fahrsicherheitstraining innerhalb von 2-12 Monaten und Perfektionsfahrt innerhalb von 4-14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung
Aufstieg von A1 auf A2:
  • frühestens 2 Jahre nach Erwerb von A1 und Absolvierung der Mehrphasenausbildung entweder: 7 UE Praxisausbildung oder: praktische Prüfung A2 (Fahrschule empfiehlt mind. 2 Fstd.)
Aufstieg von A1 auf A nicht möglich!
Aufstieg von A2 auf A:
  • frühestens 2 Jahre nach Erwerb von A2 und Absolvierung der Mehrphasenausbildung entweder: 7 UE Praxisausbildung oder: praktische Prüfung A (Fahrschule empfiehlt mind. 2 Fstd.)