Berufskraftfahrer Weiterbildungsprogramm
WEITERBILDUNG ZUM EU-BERUFSKRAFTFAHRER
MODUL 1: Fahrzeugtechnik richtig anwenden

Führerscheinklassen C und D: Verbesserung des Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln (gem. Anlage 1, Z.1a und 1b GWB)

Dauer: 7 Stunden

Inhalte:
  • 1a: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung.
    Drehmomentkurven, Leistungs-kurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahl-bereich beim Schalten.
  • 1b: Kenntnis der technischen Merkmale und Funktions-weise der Sicherheits-ausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten, Fehlfunktionen vorzubeugen.
    Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungs-einrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbrems-anlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbrems-anlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Fahrzeuges, Einsatz der Bremsanlage im Gefälle, Verhalten bei Defekten.
MODUL 2: Modern Driving (Spritsparen)

Führerscheinklassen C und D: Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs (gem. Anlage 1, Z.1c GWB)

Dauer: 7 Stunden

Inhalte:
  • 1c: Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs Verbrauchsoptimierung durch Anwendung der Kenntnisse gemäß Modul 1
MODUL 3C: Anwendung der Vorschriften und wirtschaftliches Umfeld (Nutzfahrzeuge)

Führerscheinklasse C

Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr (gem. Anlage 1, Z.2a GWB)

Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr (gem. Anlage 1, Z.2b GWB)

Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung (gem. Anlage 1, Z.3g GWB)

Dauer: 7 Stunden

Inhalte:
  • 2a: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr.
    Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, Grund-sätze, Anwendung und Auswirkung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall der Nichtbenutzung, der Falschbenutzung oder der Verfälschung des Kontrollgeräts; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbeding-ungen für den Kraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.
  • 2b: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr.
    Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförder-ungsdokumenten, Genehmigung im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrs-Kommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.
  • 3g: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güter-kraftverkehrs und der Marktordnung.
    Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wett-bewerb, Verlader), unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfs-tätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehr-sunternehmen oder ‚Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierung (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte usw.), Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebotes, Huckepackverkehr, Subunternehmer etc.).
MODUL 3D: Anwendung der Vorschriften und wirtschaftliches Umfeld (Nutzfahrzeuge)

Führerscheinklasse D

Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr (gem. Anlage 1, Z.2a GWB)

Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr (gem. Anlage 1, Z.2c)

Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung (gem. Anlage 1, Z.3h)

Dauer: 7 Stunden

Inhalte:
  • 2a: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr.
    Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, Grund-sätze, Anwendung und Auswirkung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall der Nichtbenutzung, der Falschbenutzung oder der Verfälschung des Kontrollgeräts; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.
  • 2c: Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr.
    Beförderung bestimmter Personengruppen, Sicherheitsausstattung in Bussen, Sicherheitsgurte, Beladen des Fahrzeugs.
  • 3h: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung.
    Personenkraftverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen), unterschiedliche Tätigkeiten im Personenkraftverkehr, Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr), Organisation der wichtigsten Arten von Personenkraftverkehrsunternehmen.
MODUL 4C: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen

Führerscheinklasse C

Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges (gem. Anlage 1, Z.1d GWB)

Dauer: 7 Stunden

Inhalte:
  • 1d: Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges.
    Bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahr-zeuges und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkung der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern.
    Wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungs-sicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdeckung mit einer Plane, Entfernen der Plane.
MODUL 4D: Personenbeförderung und Ladungssicherung

Führerscheinklasse D

Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste (gem. Anlage 1, Z.1e GWB)

Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs (gem. Anlage 1, Z.1f GWB)

Dauer: 7 Stunden

Inhalte:
  • 1e: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste.
    Richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs, rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, Positionierung auf der Fahrbahn, sanftes Abbremsen, Beachtung der Überhänge, Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege), angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Fahrzeugs und die Erfüllung anderer, dem Fahrer obliegende Aufgaben, Umgang mit den Fahrgästen, Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Behinderte, Kinder).
  • 1f: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs.
    Bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrz-euges und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination, Verteilung der Ladung, Auswirkung der Überladung auf die Achse, Fahrzeug-stabilität und Schwerpunkt.
MODUL 5: Humanfaktoren

Führerscheinklassen C und D

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik (gem. Anlage 1, Z.3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 3f GWB):

Dauer: 7 Stunden

Inhalte:
  • 3a: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßen-verkehrs und Arbeitsunfälle.
    Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrs-unfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Omnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen
  • 3b: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen.
    Allgemeine Information, Folgen für die Fahrer, Vorbeugungs-maßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer
  • 3c: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen.
    Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Beweg-ungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz
  • 3d: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körper-lichen und geistigen Verfassung.
    Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grund-legende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
  • 3e: Fähigkeit zur Einschätzung der Lage bei Notfällen.
    Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung der Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Omnibusses, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.
  • 3f: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt.
    Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen des Fahrers, unter-schiedliche Gesprächspartner des Fahrers, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.