Berufskraftfahrer
GRUNDQUALIFIKATION

Die Grundqualifikation C 95 betrifft alle LKW-Fahrer, die gewerbsmäßig Güter befördern wollen und den LKW-Führerschein seit dem 10.09.2009, bzw. bei D 95, alle Busfahrer, die gewerbsmäßig Personen befördern und den Bus Führerschein seit dem 10.09.2008 besitzen.

Prüfung Grundqualifikation:

Theorie: Spätestens 6 Wochen vor der theoretischen Prüfung bei der Landesregierung St. Pölten muss die praktische Prüfung in der Fahrschule bestanden werden. Prüfungsdauer: mindestens 4,5 Stunden Multiple-Choice-Test und ca. 30 Minuten mündliche Befragung.

Praxis: 90 Minuten Prüfungsfahrt und 30 Minuten Befragung (insgesamt 2 Stunden).

Alle LKW-Fahrer, die den Führerschein vor dem 10.09.2009, bzw. alle Bus-Fahrer, die den Führerschein vor dem 10.09.2008 ausgestellt bekommen haben, müssen die Weiterbildung gemäß Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung Berufskraftfahrer absolvieren.

WEITERBILDUNG

Berufskraftfahrer, die gewerbsmäßig Güter befördern und Busfahrer, die gewerbsmäßig Personen befördern, müssen innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden Pflichtunterricht absolvieren.
Es sind 5 verschiedene Module zu je 7 Stunden vorgeschrieben - eine Prüfung ist nicht erforderlich.

LKW-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 den Führerschein erhalten haben, und die gewerbsmäßig Güter befördern wollen, müssen bis spätestens 09.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren. Busfahrer, die den D-FS vor dem 10.09.2008 erhalten haben, müssen die Weiterbildung bis 09.09.2013 erbringen.

C 95 – WEITERBILDUNG
  • MODUL 1: Fahrzeugtechnik richtig anwenden
  • MODUL 2: Modern Driving (Spritsparen)
  • MODUL 3: Anwendung der Vorschriften
  • MODUL 4: Ladungssicherung
  • MODUL 5: Humanfaktoren
D 95 – WEITERBILDUNG
  • MODUL 1: Fahrzeugtechnik richtig anwenden
  • MODUL 2: Modern Driving (Spritsparen)
  • MODUL 3: Anwendung der Vorschriften
  • MODUL 4: Personenbeförderung und Ladungssicherung (Omnibusse)
  • MODUL 5: Humanfaktoren

Die 5 Module müssen bei LKW – Berufskraftfahrern ab September 2014, bei Autobusberufskraftfahrern ab September 2013 wieder neu begonnen und innerhalb von 5 Jahren absolviert werden. Man kann sich selbst aussuchen, in welchen Abständen innerhalb der 5 Jahre man die Schulungen macht. Der Turnus läuft jeweils über 5 Jahre.

Wenn man alle 5 Module absolviert hat, bringt man die Bestätigungen der Fahrschule zur Bezirkshauptmannschaft und bekommt den Führerschein für weitere 5 Jahre verlängert – die Modulbestätigungen der Fahrschule nicht frühzeitig zur BH bringen, sonst beginnt der neue Fünf -Jahreszyklus schon wieder ab dem Abgabetermin zu laufen!

Wer ist von der Weiterbildung ausgenommen?
  • Lenker von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h
  • Lenker von Kraftfahrzeugen der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr
  • Lenker von Kraftfahrzeugen für Werksfahrten, Fahrten zu Reparatur oder Wartung
  • Lenker von Lastkraftwagen im Rahmen von Notfällen oder Rettungseinsätzen
  • Lenker von Lastkraftwagen, die Material oder Ausrüstung befördern, sofern es nicht die Hauptbeschäftigung des Lenkers ist
  • Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin