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Berufskraftfahrer
Weiterbildungsprogramm |
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WEITERBILDUNG ZUM
EU-BERUFSKRAFTFAHRER |
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MODUL 1: Fahrzeugtechnik richtig
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Führerscheinklassen C und D:
Verbesserung des Fahrverhaltens auf
Grundlage der Sicherheitsregeln
(gem. Anlage 1, Z.1a und 1b GWB) |
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Dauer: |
7 Stunden |
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Inhalte: |
1a: Kenntnis der Eigenschaften
der kinematischen Kette für eine
optimierte Nutzung
Drehmomentkurven, Leistungs-kurven,
spezifische Verbrauchskurven eines
Motors, optimaler Nutzungsbereich
des Drehzahlmessers, optimaler
Drehzahl-bereich beim Schalten. |
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1b: Kenntnis der technischen
Merkmale und Funktions-weise der
Sicherheitsausstattung, um das
Fahrzeug zu beherrschen, seinen
Verschleiß möglichst gering zu
halten, Fehlfunktionen vorzubeugen.
Besonderheiten der
Zweikreisbremsanlage mit
pneumatischer
Übertragungseinrichtung, Grenzen des
Einsatzes der Brems-anlagen und der
Dauerbremsanlage, kombinierter
Einsatz von Brems- und
Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis
zwischen Geschwindigkeit und
Getriebeübersetzung, Einsatz der
Trägheit des Fahrzeuges, Einsatz der
Bremsanlage im Gefälle, Verhalten
bei Defekten. |
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MODUL 2: Modern Driving
(Spritsparen) |
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Führerscheinklassen C und D:
Fähigkeiten zur Optimierung des
Kraftstoffverbrauchs (gem. Anlage 1,
Z.1c GWB) |
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Dauer: |
7 Stunden |
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Inhalte: |
1c: Fähigkeiten zur Optimierung
des Kraftstoffverbrauchs
Verbrauchsoptimierung durch
Anwendung der Kenntnisse gemäß Modul
1 |
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MODUL 3C: Anwendung der
Vorschriften
und wirtschaftliches Umfeld (Nutzfahrzeuge) |
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Kenntnis der sozialrechtlichen
Rahmenbedingungen und Vorschriften
für den Kraftverkehr (gem. Anlage 1,
Z.2a GWB) |
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Kenntnis der Vorschriften für den
Güterkraftverkehr
(gem. Anlage 1, Z.2b GWB) |
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Kenntnis des wirtschaftlichen
Umfeldes des Güterkraftverkehrs und
der Marktordnung (gem. Anlage 1,
Z.3g GWB) |
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Dauer: |
7 Stunden |
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Inhalte: |
2a: Kenntnis der
sozialrechtlichen Rahmenbedingungen
und Vorschriften für den
Kraftverkehr
Höchstzulässige Arbeitszeiten in der
Verkehrsbranche, Grund-sätze,
Anwendung und Auswirkung der
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und
(EWG) Nr. 3821/85; Sanktionen für
den Fall der Nichtbenutzung, der
Falschbenutzung oder der
Verfälschung des Kontrollgeräts;
Kenntnis der sozialrechtlichen
Rahmenbeding-ungen für den
Kraftverkehr: Rechte und Pflichten
der Kraftfahrer im Bereich der
Grundqualifikation und der
Weiterbildung. |
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2b: Kenntnis der Vorschriften für
den Güterkraftverkehr
Beförderungsgenehmigungen,
Verpflichtungen im Rahmen der
Musterverträge für die
Güterbeförderung, Erstellen von
Beförder-ungsdokumenten, Genehmigung
im internationalen Verkehr,
Verpflichtungen im Rahmen des CMR
(Übereinkommen über den
Beförderungsvertrag im
internationalen
Straßengüterverkehr), Erstellen des
internationalen Frachtbriefs,
Überschreiten der Grenzen,
Verkehrs-Kommissionäre, besondere
Begleitdokumente für die Güter. |
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3g: Kenntnis des wirtschaftlichen
Umfeldes des Güter-kraftverkehrs und
der Marktordnung
Kraftverkehr im Verhältnis zu
bestimmten Verkehrsmitteln
(Wett-bewerb, Verlader),
unterschiedliche Tätigkeiten im
Kraftverkehr (gewerblicher
Güterverkehr, Werkverkehr,
Transporthilfs-tätigkeiten),
Organisation der wichtigsten Arten
von Verkehr-sunternehmen oder
‚Transporthilfstätigkeiten,
unterschiedliche Spezialisierung
(Tankwagen, temperaturgeführte
Transporte usw.), Weiterentwicklung
der Branche (Diversifizierung des
Leistungsangebotes,
Huckepackverkehr, Subunternehmer
etc.) |
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MODUL 3D: Anwendung der
Vorschriften
und wirtschaftliches Umfeld (Nutzfahrzeuge) |
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Kenntnis der sozialrechtlichen
Rahmenbedingungen und Vorschriften
für den Kraftverkehr (gem. Anlage 1,
Z.2a GWB) |
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Kenntnis der Vorschriften für den
Personenkraftverkehr (gem. Anlage 1,
Z.2c) |
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Kenntnis des wirtschaftlichen
Umfeldes des Personenkraftverkehrs
und der Marktordnung (gem. Anlage 1,
Z.3h) |
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Dauer: |
7 Stunden |
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Inhalte: |
2a: Kenntnis der
sozialrechtlichen Rahmenbedingungen
und Vorschriften für den
Kraftverkehr
Höchstzulässige Arbeitszeiten in der
Verkehrsbranche, Grund-sätze,
Anwendung und Auswirkung der
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und
(EWG) Nr. 3821/85; Sanktionen für
den Fall der Nichtbenutzung, der
Falschbenutzung oder der
Verfälschung des Kontrollgeräts;
Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmen-bedingungen für den
Kraftverkehr: Rechte und Pflichten
der Kraftfahrer im Bereich der
Grundqualifikation und der
Weiterbildung. |
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2c: Kenntnis der Vorschriften für
den Personenkraftverkehr
Beförderung bestimmter
Personengruppen,
Sicherheitsaus-stattung in Bussen,
Sicherheitsgurte, Beladen des
Fahrzeugs. |
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3h: Kenntnis des wirtschaftlichen
Umfelds des Güterkraftverkehrs und
der Marktordnung
Personenkraftverkehr im Verhältnis
zu den verschiedenen Verkehrsmitteln
zur Beförderung von Personen (Bahn,
Personen-kraftwagen),
unterschiedliche Tätigkeiten im
Personenkraft-verkehr, Überschreiten
der Grenzen (internationaler
Personen-kraftverkehr), Organisation
der wichtigsten Arten von
Personen-kraftverkehrsunternehmen. |
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MODUL
4C: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen |
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Fähigkeiten zur Gewährleistung der
Sicherheit der Ladung unter
Anwendung der
Sicherheitsvorschriften und durch
richtige Benutzung
des Fahrzeuges (gem. Anlage 1, Z.1d
GWB) |
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Dauer: |
7 Stunden |
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Inhalte: |
1d: Fähigkeiten zur Gewährleistung
der Sicherheit der Ladung unter
Anwendung der
Sicherheitsvorschriften und durch
richtige Benutzung des Fahrzeuges
Bei der Fahrt auf das Fahrzeug
wirkende Kräfte, Einsatz der
Getriebeübersetzung entsprechend der
Belastung des Fahr-zeuges und dem
Fahrbahnprofil, Berechnung der
Nutzlast eines Fahrzeuges oder einer
Fahrzeugkombination, Berechnung des
Nutzvolumens, Verteilung der Ladung,
Auswirkung der Überladung auf die
Achse, Fahrzeugstabilität und
Schwerpunkt, Arten von Verpackungen
und Lastträgern..
Wichtigste Kategorien von Gütern,
bei denen eine Ladungs-sicherung
erforderlich ist, Feststell- und
Verzurrtechniken, Verwendung der
Zurrgurte, Überprüfung der
Haltevorrichtungen, Einsatz des
Umschlaggeräts, Abdeckung mit einer
Plane, Entfernen der Plane |
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MODUL
4D: Personenbeförderung und Ladungssicherung |
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Fähigkeit zur Gewährleistung der
Sicherheit und des Komforts der
Fahrgäste (gem. Anlage 1, Z.1e GWB) |
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Fähigkeit zur Gewährleistung der
Sicherheit der Ladung unter
Anwendung der
Sicherheitsvorschriften und durch
richtige Benutzung des Fahrzeugs
(gem. Anlage 1, Z.1f GWB) |
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Dauer: |
7 Stunden |
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Inhalte: |
1e: Fähigkeit zur Gewährleistung
der Sicherheit und des Komforts der
Fahrgäste
Richtige Einschätzung der Längs- und
Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs,
rücksichtsvolles Verkehrsverhalten,
Positionierung auf der Fahrbahn,
sanftes Abbremsen, Beachtung der
Überhänge, Nutzung spezifischer
Infrastrukturen (öffentliche
Verkehrsflächen, bestimmten
Verkehrsteilnehmern vorbehaltene
Verkehrswege), angemessene
Prioritätensetzung im Hinblick auf
die sichere Steuerung des Fahrzeugs
und die Erfüllung anderer, dem
Fahrer obliegende Aufgaben, Umgang
mit den Fahrgästen, Besonderheiten
der Beförderung bestimmter
Fahrgastgruppen (Behinderte, Kinder) |
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1f: Fähigkeit zur Gewährleistung
der Sicherheit der Ladung unter
Anwendung der
Sicherheitsvorschriften und durch
richtige Benutzung des Fahrzeugs
Bei der Fahrt auf das Fahrzeug
wirkende Kräfte, Einsatz der
Getriebeübersetzung entsprechend der
Belastung des Fahrz-euges und dem
Fahrbahnprofil, Berechnung der
Nutzlast eines Fahrzeuges oder einer
Fahrzeugkombination, Verteilung der
Ladung, Auswirkung der Überladung
auf die Achse, Fahrzeug-stabilität
und Schwerpunkt. |
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MODUL
5: Humanfaktoren |
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Führerscheinklassen C und D |
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Gesundheit, Verkehrs- und
Umweltsicherheit, Dienstleistung,
Logistik (gem. Anlage 1, Z.3a, 3b,
3c, 3d, 3e, 3f GWB): |
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Dauer: |
7 Stunden |
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Inhalte: |
3a: Sensibilisierung in Bezug auf
Risiken des Straßen-verkehrs und
Arbeitsunfälle
Typologie der Arbeitsunfälle in der
Verkehrsbranche,
Verkehrs-unfallstatistiken,
Beteiligung von
Lastkraftwagen/Omnibussen,
menschliche, materielle und
finanzielle Auswirkungen |
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3b: Fähigkeit, der Kriminalität
und der Schleusung illegaler
Einwanderer vorzubeugen
Allgemeine Information, Folgen für
die Fahrer, Vorbeugungs-maßnahmen,
Checkliste für Überprüfungen,
Rechtsvorschriften betreffend die
Verantwortung der
Kraftverkehrsunternehmer |
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3c: Fähigkeit, Gesundheitsschäden
vorzubeugen
Grundsätze der Ergonomie:
gesundheitsbedenkliche Beweg-ungen
und Haltungen, physische Kondition,
Übungen für den Umgang mit Lasten,
individueller Schutz |
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3d: Sensibilisierung für die
Bedeutung einer guten körper-lichen
und geistigen Verfassung
Grundsätze einer gesunden und
ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen
von Alkohol, Arzneimitteln oder
jedem Stoff, der eine Änderung des
Verhaltens bewirken kann, Symptome,
Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit
und Stress, grund-legende Rolle des
Zyklus von Aktivität/Ruhezeit. |
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3e: Fähigkeit zur Einschätzung
der Lage bei Notfällen
Verhalten in Notfällen: Einschätzung
der Lage, Vermeidung von
Nachfolgeunfällen, Verständigung der
Hilfskräfte, Bergung von Verletzten
und Leistung erster Hilfe, Reaktion
bei Brand, Evakuierung der Mitfahrer
des LKW bzw. der Fahrgäste des
Omnibusses, Gewährleistung der
Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen
bei Gewalttaten, Grundprinzipien für
die Erstellung der einvernehmlichen
Unfallmeldung. |
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3f: Fähigkeit zu einem Verhalten,
das zu einem positiven Image des
Unternehmens beiträgt
Verhalten des Fahrers und Ansehen
des Unternehmens: Bedeutung der
Qualität der Leistung des Fahrers
für das Unternehmen,
unterschiedliche Rollen des Fahrers,
unter-schiedliche Gesprächspartner
des Fahrers, Wartung des Fahrzeugs,
Arbeitsorganisation, kommerzielle
und finanzielle Konsequenzen eines
Rechtsstreits. |
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