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Der Beginn der Ausbildung ist bereits ab 15 ½ Jahren möglich!
 
1. Grundausbildung in der Fahrschule:
  Theoriekurs (32 Lektionen à 50 Minuten)
  12 Fahrstunden à 50 Minuten
  Theoretische Einschulung (2 x 50 Minuten) – Kandidat und mindestens 1 Begleitperson
 

Nach Abschluss der Theoretischen Ausbildung kann man zur PC-Prüfung antreten - Voraussetzung ist, dass das ärztliche Gutachten bei der BH Neunkirchen vorliegt.
Bitte beachten: die PC-Prüfung ist 18 Monate gültig – sollte innerhalb dieser Frist keine praktische Prüfung absolviert werden, muss die Theorieprüfung wiederholt werden.

 
2.

Antrag für Ausbildungsfahrten, ärztliches Gutachten:
Der Kandidat muss am Ende der Grundausbildung (entweder nach der 12. Fahrstunde oder nach der Theoretischen Einschulung, je nachdem was zuletzt absolviert wird), den Antrag für Ausbildungsfahrten in der Fahrschule abgeben, damit die Bestätigung über die Grundausbildung ausgestellt und zur Behörde weitergeleitet wird. Wird eine Mailadresse unten am Antrag angegeben, wird der Bescheid von der BH per E-Mail zugesendet, ansonsten per Post. Das ärztliche Gutachten muss zur BH Neunkirchen geschickt werden oder direkt bei der BH Neunkirchen abgegeben werden. Das ärztliche Gutachten ist zwingend erforderlich, um einen Bescheid für Ausbildungs- oder Übungsfahrten zu erhalten!

 
3.

Ausbildungsfahrten:
Nach Erhalt des Bescheides von der BH kann mit den Ausbildungsfahrten begonnen werden.
Der Bescheid ist immer mitzuführen und das Fahrzeug muss mit den L 17 – Tafeln gekennzeichnet werden (Vorne und hinten auf der Beifahrerseite)!
Mindestens ein Ausbildungsfahrzeug muss 4 Türen haben!

  Folgendes muss beachtet werden:
  Alkoholverbot für Bewerber und Begleiter
  Der Begleiter muss darauf achten, dass die Verkehrsvorschriften eingehalten werden
  Der Begleiter darf den Bewerber nicht in Situationen bringen, denen er nicht gewachsen ist.
  Die Ausbildung pro 1.000 km darf nicht in weniger als 2 Wochen absolviert werden!
  Ein Fahrtenprotokoll ist zu führen – vollständig ausfüllen!
 
4.

Begleitende Schulung in der Fahrschule (nach 1000 km)
Eine Beobachtungsfahrt (im Privatfahrzeug) und ein individuelles Gespräch mit dem Fahrlehrer und den Begleitern im Umfang von 2 Fahrlektionen.
Fahrtenprotokoll – vollständig ausgefüllt! – zur Beobachtungsfahrt mitbringen

 
5. Ausbildungsfahrt der zweiten 1.000 km
 
6.

Zweite begleitende Schulung in der Fahrschule (nach 2000km)
Siehe erste Schulung!

 
7.

Ausbildungsfahrt der dritten 1.000 km

 
8.

Perfektionsschulung, Prüfungsvorbereitung
Dauer: 3 Fahrlektionen (inklusive Besprechung des Fahrzeugs)
Fahrtenprotokoll – vollständig ausgefüllt! – zur Beobachtungsfahrt mitbringen. Diese Schulung ist mit dem Fahrschulauto zu absolvieren. Keine Begleitperson erforderlich!

 
9.

Nach Absolvierung der 3 Fahrstunden nach den 3.000 km kann man zur praktischen Prüfung antreten
(Voraussetzung: bestandene PC-Prüfung)

 

Gehört das Auto nicht dem Begleiter, muss der Zulassungsbesitzer bestätigen (Formular kommt mit dem Bescheid mit oder ist auf unserer Homepage www.fahrschule-aspang.at herunterzuladen), dass der Bewerber dieses Fahrzeug für Ausbildungsfahrten verwenden darf.

 

L17 - Kandidaten können während der Ausbildung kostenlos den Übungsplatz benützen.

 
Genaue Informationen findest Du unter Downloads

Voraussetzungen

 

L17 Ausbildung

 

Termine

 
 
 
 

 

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