Der Beginn der
Ausbildung ist bereits ab 15 ½ Jahren
möglich! |
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1. |
Grundausbildung in der Fahrschule: |
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Theoriekurs (32 Lektionen à 50
Minuten) |
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12 Fahrstunden à 50 Minuten |
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Theoretische Einschulung (2 x 50
Minuten) – Kandidat und mindestens 1
Begleitperson |
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Nach Abschluss der Theoretischen
Ausbildung kann man zur
PC-Prüfung antreten -
Voraussetzung ist, dass das
ärztliche Gutachten bei der BH
Neunkirchen vorliegt.
Bitte beachten: die PC-Prüfung
ist 18 Monate gültig – sollte
innerhalb dieser Frist keine
praktische Prüfung absolviert
werden, muss die Theorieprüfung
wiederholt werden. |
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2. |
Antrag für Ausbildungsfahrten,
ärztliches Gutachten:
Der Kandidat muss am Ende der
Grundausbildung (entweder nach
der 12. Fahrstunde oder nach der
Theoretischen Einschulung, je
nachdem was zuletzt absolviert
wird), den Antrag für
Ausbildungsfahrten in der
Fahrschule
abgeben, damit die Bestätigung über
die Grundausbildung ausgestellt und
zur Behörde weitergeleitet wird.
Wird eine Mailadresse unten am
Antrag angegeben, wird der Bescheid
von der BH per E-Mail zugesendet,
ansonsten per Post. Das ärztliche
Gutachten muss zur
BH Neunkirchen
geschickt werden oder direkt bei der
BH Neunkirchen
abgegeben werden. Das ärztliche
Gutachten ist
zwingend
erforderlich, um einen
Bescheid für Ausbildungs- oder
Übungsfahrten zu erhalten! |
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3. |
Ausbildungsfahrten:
Nach Erhalt des Bescheides von der
BH kann mit den Ausbildungsfahrten
begonnen werden. Der Bescheid
ist immer mitzuführen und das
Fahrzeug muss mit den L 17 – Tafeln
gekennzeichnet werden (Vorne und
hinten auf der Beifahrerseite)!
Mindestens ein
Ausbildungsfahrzeug muss 4 Türen
haben! |
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Folgendes muss beachtet werden: |
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Alkoholverbot für Bewerber und
Begleiter |
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Der Begleiter muss darauf achten,
dass die Verkehrsvorschriften
eingehalten werden |
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Der Begleiter darf den Bewerber
nicht in Situationen bringen, denen
er nicht gewachsen ist. |
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Die Ausbildung pro 1.000 km darf
nicht in weniger als 2 Wochen
absolviert werden! |
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Ein Fahrtenprotokoll ist zu führen –
vollständig ausfüllen! |
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4. |
Begleitende Schulung in der
Fahrschule (nach 1000 km)
Eine
Beobachtungsfahrt (im
Privatfahrzeug) und ein
individuelles Gespräch mit dem
Fahrlehrer und den Begleitern im
Umfang von 2 Fahrlektionen.
Fahrtenprotokoll – vollständig
ausgefüllt! – zur
Beobachtungsfahrt mitbringen |
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5. |
Ausbildungsfahrt der zweiten 1.000
km |
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6. |
Zweite begleitende Schulung in der
Fahrschule (nach 2000km)
Siehe erste Schulung! |
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7. |
Ausbildungsfahrt der dritten 1.000 km |
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8. |
Perfektionsschulung,
Prüfungsvorbereitung
Dauer: 3 Fahrlektionen
(inklusive Besprechung des
Fahrzeugs)
Fahrtenprotokoll – vollständig
ausgefüllt! – zur Beobachtungsfahrt
mitbringen. Diese Schulung ist mit
dem
Fahrschulauto zu absolvieren.
Keine Begleitperson erforderlich! |
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9. |
Nach
Absolvierung der 3 Fahrstunden nach
den 3.000 km kann man zur
praktischen Prüfung antreten
(Voraussetzung: bestandene
PC-Prüfung) |
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Gehört das Auto nicht dem
Begleiter, muss der
Zulassungsbesitzer
bestätigen (Formular kommt mit
dem Bescheid mit oder ist auf
unserer Homepage
www.fahrschule-aspang.at
herunterzuladen), dass der
Bewerber dieses Fahrzeug für
Ausbildungsfahrten verwenden
darf. |
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L17
- Kandidaten können während der
Ausbildung kostenlos den
Übungsplatz benützen. |
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Genaue
Informationen findest Du unter
Downloads |