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Ziehen von Anhängern: Klasse B
 
leichter Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht):

Der Anhänger muss nicht gebremst sein

Geschwindigkeiten: Ortsgebiet: 50 km/h
  Freilandstraße: 100 km/h
  Autostraße: 100 km/h
  Autobahn: 100 km/h

Gewichtsverhältnis: das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeugs muss mehr als doppelt so groß sein wie das momentane Gesamtgewicht (Eigengewicht + Beladung) des Anhängers

Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte darf maximal 4.250 kg betragen (3.500 kg Zugfahrzeug, 750 kg Anhänger)
 
schwerer Anhänger (über 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht):

Der Anhänger muss gebremst sein

Geschwindigkeiten: Ortsgebiet: 50 km/h
  Freilandstraße: 80 km/h
  Autostraße: 100 km/h
  Autobahn: 100 km/h

beide höchstzulässigen Gesamtmassen zusammen höchstens 3.500 kg
 
 

Ziehen von Anhängern: Code 96

 
Ab 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht muss der Anhänger gebremst sein

Geschwindigkeiten: Ortsgebiet: 50 km/h
  Freilandstraße: 70 km/h
  Autostraße: 80 km/h
  Autobahn: 80 km/h

Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte darf maximal 4.250 kg betragen

Ausbildung: 3 Unterrichtseinheiten Theorie, 4 Unterrichtseinheiten Praxis

Keine Theorieprüfung, keine Fahrprüfung

Mit der Ausbildungsbestätigung der Fahrschule und 1 EU-Passfoto zur BH, um Code 96 eintragen zu lassen

Kein Mindestalter, keine Mindestbesitzzeit der Lenkberechtigung Klasse B, d. h. die Ausbildung für den Code 96 kann schon im Rahmen der L17-Ausbildung absolviert werden
 
 

Ziehen von Anhängern: BE

 
Ab 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht muss der Anhänger gebremst sein

Geschwindigkeiten: Ortsgebiet: 50 km/h
  Freilandstraße: 70 km/h
  Autostraße: 80 km/h
  Autobahn: 80 km/h

Gewichtsverhältnis: das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht + Beladung) des Anhängers darf das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Die höchstzulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden (Zulassungsschein).

Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) darf maximal 7.000 kg betragen

Ausbildung: 3 Unterrichtseinheiten Theorie, 4 Unterrichtseinheiten Praxis

Führerscheinuntersuchung ist erforderlich

Theorieprüfung

Fahrprüfung
 
 

Ziehen von Anhängern: BE erleichtert:

 
Besitz von B+F für mind. 3 Jahre
+ Praxisnachweis, dass schwere Anhänger gezogen wurden

2 Unterrichtseinheiten Praxis

Fahrprüfung

Keine Führerscheinuntersuchung erforderlich
 
 

Bei geländegängigen Fahrzeugen - Zulassungsschein beachten!
(Rubrik „J“: Fahrzeugklasse/Art: M1g, N1g) - darf das momentane Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs nicht überschreiten!

 

Bitte beachten Sie bei allen Anhängern:
Die in den Zulassungsscheinen eingetragenen höchstzulässigen Lasten (Anhängelast, Stützlast/Sattellast, Achslasten) dürfen nicht überschritten werden!

Termine

 
 
 

 

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