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Lenkberechtigung Klasse B - Code 111
 
Voraussetzung:
mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
(und keine Probezeit mehr)
 
Ausbildung:
Theorie keine vorgeschrieben, 6 UE Praxis
 
Prüfung:
keine Theorieprüfung keine Praxisprüfung, nur Absolvieren aller Übungen
 
Fahrberechtigung für:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis zu 125 cm³
höchstens 11 kW (15 PS)
max. 0,1 kW/kg Eigengewicht und
dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)
 
Mehrphasenausbildung:
keine vorgeschrieben
 
Aufstieg von Code 111 auf A1:
nach 2 Jahren ununterbrochenem Besitz des Code 111 werden 6 UE Praxis für den Erwerb der Klasse A 1 angerechnet.
Bei A2 oder A wird der Code 111 nicht angerechnet
 
Code 111 gilt nur in Österreich

Termine

 
 
 
 

 

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