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Berufskraftfahrer
 
AUS- UND WEITERBILDUNG FÜR LKW UND BUS
 
GRUNDQUALIFIKATION
 
 

Die Grundqualifikation C 95 betrifft alle LKW-Fahrer, die gewerbsmäßig Güter befördern wollen und den LKW-Führerschein seit dem 10.09.2009, bzw. bei D 95, alle Busfahrer, die gewerbsmäßig Personen befördern und den Bus Führerschein seit dem 10.09.2008 besitzen.

  Prüfung Grundqualifikation:
 

Theorie: Spätestens 6 Wochen vor der theoretischen Prüfung bei der Landesregierung St. Pölten muss die praktische Prüfung in der Fahrschule bestanden werden. Prüfungsdauer: mindestens 4,5 Stunden Multiple-Choice-Test und ca. 30 Minuten mündliche Befragung.

 

Praxis: 90 Minuten Prüfungsfahrt und 30 Minuten Befragung (insgesamt 2 Stunden).

 

Alle LKW-Fahrer, die den Führerschein vor dem 10.09.2009, bzw. alle Bus-Fahrer, die den Führerschein vor dem 10.09.2008 ausgestellt bekommen haben, müssen die Weiterbildung gemäß Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung Berufskraftfahrer absolvieren.

 
WEITERBILDUNG
 
 

Berufskraftfahrer, die gewerbsmäßig Güter befördern und Busfahrer, die gewerbsmäßig Personen befördern, müssen innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden Pflichtunterricht absolvieren.
Es sind 5 verschiedene Module zu je 7 Stunden vorgeschrieben - eine Prüfung ist nicht erforderlich.

 

LKW-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 den Führerschein erhalten haben, und die gewerbsmäßig Güter befördern wollen, müssen bis spätestens 09.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren. Busfahrer, die den D-FS vor dem 10.09.2008 erhalten haben, müssen die Weiterbildung bis 09.09.2013 erbringen.

 
C 95 – WEITERBILDUNG
  MODUL 1: Fahrzeugtechnik richtig anwenden
  MODUL 2: Modern Driving (Spritsparen)
  MODUL 3: Anwendung der Vorschriften
  MODUL 4: Ladungssicherung
  MODUL 5: Humanfaktoren
 
D 95 – WEITERBILDUNG
  MODUL 1: Fahrzeugtechnik richtig anwenden
  MODUL 2: Modern Driving (Spritsparen)
  MODUL 3: Anwendung der Vorschriften
  MODUL 4: Personenbeförderung und Ladungssicherung (Omnibusse)
  MODUL 5: Humanfaktoren
 
 

Die 5 Module müssen bei LKW – Berufskraftfahrern ab September 2014, bei Autobusberufskraftfahrern ab September 2013 wieder neu begonnen und innerhalb von 5 Jahren absolviert werden. Man kann sich selbst aussuchen, in welchen Abständen innerhalb der 5 Jahre man die Schulungen macht. Der Turnus läuft jeweils über 5 Jahre.

 
 

Wenn man alle 5 Module absolviert hat, bringt man die Bestätigungen der Fahrschule zur Bezirkshauptmannschaft und bekommt den Führerschein für weitere 5 Jahre verlängert – die Modulbestätigungen der Fahrschule nicht frühzeitig zur BH bringen, sonst beginnt der neue Fünf -Jahreszyklus schon wieder ab dem Abgabetermin zu laufen!

 
Wer ist von der Weiterbildung ausgenommen?
Lenker von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit
bis zu 45 km/h
Lenker von Kraftfahrzeugen der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr
Lenker von Kraftfahrzeugen für Werksfahrten, Fahrten zu Reparatur
oder Wartung
Lenker von Lastkraftwagen im Rahmen von Notfällen oder Rettungseinsätzen
Lenker von Lastkraftwagen, die Material oder Ausrüstung befördern, sofern es nicht die Hauptbeschäftigung des Lenkers ist
Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin

Termine

 

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