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AUS- UND WEITERBILDUNG FÜR LKW UND
BUS |
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GRUNDQUALIFIKATION |
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WEITERBILDUNG |
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Berufskraftfahrer, die gewerbsmäßig
Güter befördern und Busfahrer, die
gewerbsmäßig Personen befördern,
müssen
innerhalb von 5 Jahren eine
Weiterbildung von insgesamt 35
Stunden Pflichtunterricht
absolvieren.
Es sind 5
verschiedene Module zu je 7 Stunden
vorgeschrieben - eine Prüfung ist
nicht erforderlich. |
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LKW-Fahrer, die vor dem 10.09.2009
den Führerschein erhalten haben, und
die gewerbsmäßig Güter befördern
wollen, müssen bis spätestens
09.09.2014 eine Weiterbildung
absolvieren. Busfahrer, die den
D-FS vor dem 10.09.2008
erhalten haben, müssen die
Weiterbildung bis 09.09.2013
erbringen. |
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MODUL 1: Fahrzeugtechnik richtig
anwenden |
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MODUL 2: Modern Driving
(Spritsparen) |
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MODUL 3: Anwendung der Vorschriften |
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MODUL 4: Ladungssicherung |
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MODUL 5: Humanfaktoren |
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MODUL 1: Fahrzeugtechnik richtig
anwenden |
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MODUL 2: Modern Driving
(Spritsparen) |
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MODUL 3: Anwendung der Vorschriften |
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MODUL 4: Personenbeförderung und
Ladungssicherung (Omnibusse) |
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MODUL 5: Humanfaktoren |
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Die 5 Module müssen bei LKW –
Berufskraftfahrern ab September
2014, bei Autobusberufskraftfahrern
ab September 2013 wieder neu
begonnen und innerhalb von 5 Jahren
absolviert werden. Man kann sich
selbst aussuchen, in welchen
Abständen innerhalb der 5 Jahre man
die Schulungen macht. Der Turnus
läuft jeweils über 5 Jahre. |
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Wenn man alle 5 Module absolviert
hat, bringt man die Bestätigungen
der Fahrschule zur
Bezirkshauptmannschaft und bekommt
den Führerschein für weitere 5 Jahre
verlängert – die Modulbestätigungen
der Fahrschule nicht frühzeitig zur
BH bringen, sonst beginnt der neue
Fünf -Jahreszyklus schon wieder ab
dem Abgabetermin zu laufen! |
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Wer ist von der Weiterbildung
ausgenommen? |
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Lenker von Kraftfahrzeugen mit einer
Höchstgeschwindigkeit
bis zu 45 km/h |
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Lenker von Kraftfahrzeugen der
Streitkräfte, des
Katastrophenschutzes, der Feuerwehr |
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Lenker von Kraftfahrzeugen für
Werksfahrten, Fahrten zu Reparatur
oder Wartung |
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Lenker von Lastkraftwagen im Rahmen
von Notfällen oder Rettungseinsätzen |
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Lenker von Lastkraftwagen, die
Material oder Ausrüstung befördern,
sofern es nicht die
Hauptbeschäftigung des Lenkers ist |
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Lehrlinge in der
Lehrberufsausbildung zum
Berufskraftfahrer / zur
Berufskraftfahrerin |
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