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Lenkberechtigung A
 
Ausbildungsbeginn:
frühestens mit 23 ½ Jahren
 
Theoretische Prüfung:
nach dem Theoriekurs
 
Praktische Prüfung:
frühestens am 24. Geburtstag
 
Ausbildung:
6 UE Theorie Klasse A / 20 UE Grundwissen B (nur bei Ersterteilung)
14 UE Praxis
 
Fahrberechtigung für:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
 
Mehrphasenausbildung:
Fahrsicherheitstraining innerhalb von 2-12 Monaten und Perfektionsfahrt innerhalb von 4-14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung.
  Mehrphasenausbildung nicht notwendig, wenn Führerschein A1 oder A2 vorhanden und die MPH-Ausbildung schon absolviert wurde.
 
Aufstieg von A2 auf A:
frühestens 2 Jahre nach Erwerb von A2 und Absolvierung der Mehrphasenausbildung entweder: 7 UE Praxisausbildung oder: praktische Prüfung A (Fahrschule empfiehlt mind. 2 Fstd.)

Termine

 
 
 
 

 

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